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BLL: Gemeinschaftsstand "Power fürs Leben - die Lebensmittelwirtschaft" auf der Internationalen Grünen Woche 2012 stieß auf riesiges Interesse

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Das Interesse der Besucher der Internationalen Grünen Woche in Berlin an Lebensmitteln und ihrer Produktion ist ungebrochen. So war der Gemeinschaftsauftritt der Lebensmittelwirtschaft "Power fürs Leben" in Halle 1.2 auch in diesem Jahr wieder einer der Hauptanziehungspunkte der weltgrößten Verbraucherschau. Insgesamt rund 150.000 Besucher informierten sich auf dem Gemeinschaftsstand über die Qualität, Vielfalt und Sicherheit von Lebensmitteln.

Auf 1.000 Quadratmeter Ausstellungsfläche waren dieses Jahr an "Power fürs Leben - die Lebensmittelwirtschaft" neben der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) und dem Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) Abraham Schinken, Bio Service Team, Deutsches Tiefkühlinstitut, Ferrero, Freiberger, Nestlé und Netto beteiligt, außerdem Speed4, Die Tafeln und die Welthungerhilfe.

"Die Menschen in Deutschland haben eine positive Einstellung zu unseren Lebensmitteln und wissen die tägliche Leistung der Ernährungsindustrie sehr wohl zu schätzen. Wir haben sehr positives Feedback bekommen", freute sich der BVE-Vorsitzende Jürgen Abraham.

BLL-Präsident Dr. Werner Wolf sagte: "Die hohen Besucher- und Ausstellerzahlen sind ein deutlicher Beleg für den lebendigen Dialog zwischen Verbrauchern und Lebensmittelherstellern und für die ungebrochene Faszination von Lebensmitteln."

Im Mittelpunkt bei "Power fürs Leben - die Lebensmittelwirtschaft" standen 2012 Qualität und die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Der tägliche Einsatz der Lebensmittelhersteller Qualität und Sicherheit des reichhaltigen Angebots in Deutschland wurde informativ und unterhaltsam veranschaulicht.

Davon überzeugten sich zahlreiche Spitzenpolitiker. Gäste waren unter anderem Bundesagrarministerin Ilse Aigner, Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit, Bundesminister Dirk Niebel, die Bundestagsfraktionsvorsitzenden von Union, FDP, Grünen und Linken Volker Kauder, Rainer Brüderle, Renate Künast und Gregor Gysi, die Parteichefs von Grünen und Linken, Cem Özdemir und Klaus Ernst, CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe, die Mitglieder des Verbraucherausschusses des Bundestags sowie zahlreiche weitere Spitzenpolitiker.

Rund 5.000 Messebesucher beteiligten sich erfolgreich an dem Kennzeichnungsquiz am BLL/BVE-Counter und mehr als 1.000 machten den Qualitätstypen-Test. Über 1.200 Standgäste erhielten beim Sensorik-Parcours der Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft e. V. (DLG) einen faszinierenden Einblick in die Welt des Geschmacks. An der beliebten Müslimaschine mixten sich mehr als 6.000 Besucher ihr persönliches Frühstück. Rund 2.500 Messebesucher nutzten die Gelegenheit, um sich bei den Nestlé-Ernährungsberaterinnen über eine ausgewogene Ernährung zu informieren.

Traditionell lag ein Schwerpunkt des Gemeinschaftsauftritts bei der "Lebensmittelbildung" von Kindern und Jugendlichen. An dem Entdeckungs-Parcours über den Gesamtstand in Form des "Power-Passes" beteiligten sich wieder mehr als 500 Schüler aus Berlin und Brandenburg. Die in diesem Jahr erstmalig im Messe-Pressenzentrum veranstaltete Schülerpressekonferenz besuchten gut 30 junge Redakteurinnen und Redakteure.


Neben BVE und BLL zeigten sich auch die Partner sehr zufrieden. Bei Abraham-Schinken beteiligten sich gut 8.500 Messebesucher an der großen Schinkenschätzaktion.

Beim Deutschen Tiefkühlinstitut mit seinem "Frischer als frisch"-Stand ließen sich 2.150 Besucher ein lustiges Foto von sich selbst in arktischer Verkleidung am Nordpol machen. Gut 3.000 Standgäste hofften beim Glücksrad auf einen Gewinn und 600 Schüler beteiligten sich beim "coolen Tiefkühl-Quiz".

Gut 9.000 Gäste zählte die Mitnasch-Ausstellung von Ferrero und dem Kindermuseum Nürnberg in Zusammenarbeit mit dem Infozentrum Schokolade. Schwerpunkte sind die Herstellung von aztekischem Kakao und die moderne Schokoladenproduktion. Kinder (aber auch Erwachsene) können Schokosachen selber machen: In kleinen Temperierern werden die Zutaten zusammengemischt und in Förmchen gekühlt. Dann darf genascht werden.

Gemeinsam mit der Welthungerhilfe unterstützt Ferrero wieder Speed4! - Diese mobile Sport- und Laufspielanlage mit Mess- und Computertechnik motiviert Schüler aller Altersklassen zum Laufen. Hieran beteiligten sich rund 1.500 Kinder.

Freiberger Lebensmittel freut sich über rund 8.200 Euro Einnahmen aus Pizzaverkäufen zu Gunsten der Stiftung UNESCO-Bildung für Kinder in Not, die damit Schulen in Entwicklungsländern baut. Beim virtuellen Pizzagewinnspiel kreierten mehr als 800 Messebesucher ihre Lieblingspizza und rund 800 Kinder malten ein Bild von ihrer Wunschpizza.

Auch der Nestlé Marktplatz, die im letzten September eröffnete Online-Plattform zum "Entdecken, Shoppen und Mitmachen", war auf der Grünen Woche live dabei. Der Messestand war einem echten Marktstand nachempfunden. Hier konnte der Besucher nicht nur die erste Social Commerce Plattform erleben, sondern auch das Team und die Vielfalt von Nestlé kennenlernen. Auch beim stündlichen Quiz oder dem QUALITY STREET-Schätzspiel konnten die Besucher ihr Glück versuchen und auf eine von 15 NESCAFÉ® Dolce Gusto® Piccolo Limited Edition Kaffeemaschinen als Hauptpreis hoffen. Weit über 1.000 Messebesucher nahmen daran teil. Mit der limitierten Nestlé Marktplatz Messetüte gehörten die Besucher aber in jedem Fall zu den Gewinnern. Sie machten ein Schnäppchen und taten etwas Gutes: 20% der Einnahmen gingen an die World Cocoa Foundation und unterstützen ein Schulprojekt in der Elfenbeinküste.

Auf große Resonanz stieß auch Netto. Der Lebensmitteldiscounter mit dänischen Wurzeln und seinem markanten Logo, dem schwarzen Hund "Scottie" auf gelbem Grund, war unter anderem mit dem Scottiemobil vertreten. Der Trabi-Oldtimer ist komplett mit Kunstfell überzogen, hat Augen, Ohren, kann bellen und mit dem Schwanz wackeln. Am Stand von Netto wurden auch mehr als 8.000 Einkaufstüten mit Einkaufsgutscheinen und Einkaufschips verteilt.

Das Bio Service Team öffnete mit Spielideen und Informationstafeln den Besuchern ein Fenster in die vernetzte Welt des Ökologischen Landbaus.

Der Bundesverband Deutsche Tafel e.V. zählte rund 8.000 Besucher, die sich über die ehrenamtlichen Aufgaben informierten und am Glücksrad drehten.

Weitere Informationen finden Sie online unter www.powerfuersleben.de.


Quelle: Pressemitteilung des Bunds für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL), v. 29.01.2012

 

Arzneimitteleinstufung der E-Zigarette: Alles Schall und Rauch?

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Die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens warnte Mitte Dezember 2011 vor der Nutzung der elektronischen Zigarette. Der Handel und der Verkauf von E-Zigaretten sowie von liquidhaltigen Kartuschen, Kapseln oder Patronen für E-Zigaretten sei verboten, heißt es in einer Pressemitteilung des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese Warnung beruht auf der Einschätzung, dass nikotinhaltige Liquids einer arzneimittelrechtlichen Zulassung bedürfen. Auch bisher ungeklärte Gesundheitsrisiken seien zu befürchten.

Indes hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Antrag einer Vertriebsfirma für E-Zigaretten abgewiesen, Gesundheitsministerin Barbara Steffens die Warnung vor E-Zigaretten zu untersagen. Die Abweisung bezieht sich jedoch mehr auf die Kompetenzen des Ministeriums als auf eine inhaltliche Analyse bezüglich des Arzneimittelcharakters von E-Zigaretten. Das Gericht nennt diese Auffassung lediglich "vertretbar".

Eine pauschale Kategorisierung scheint jedoch grundsätzlich schwierig. So wie es unterschiedliche Formen und Arten des Gebrauchs von E-Zigaretten gibt, bedarf es einer differenzierten Betrachtung des konkreten, einzelnen Produktes. Angesichts der Tatsache, dass die EU-Kommission ankündigte, die E-Zigarette einer genaueren Prüfung zu unterziehen, ist es gut möglich, dass der Gesetzgeber selber tätig wird um die offenen Fragen zu klären. Bis es so weit ist, kann auch ein spezialisierter Rechtsnwalt bei der Einordnung helfen, indem dieser im konkreten Fall prüft, ob das Produkt dem Arzneimittelrecht unterliegt.



Quellen:
Pressemitteilung des MGEPA NRW, v. 16.12.2011
Pressemitteilung des VG Düsseldorf, v. 17.01.2012

 

BLL: Hochqualifizierte und effiziente Lebensmittelüberwachung ist essentiell

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Anlässlich des BLL-Neujahrsempfangs in Bonn hat der Präsident des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL), Dr. Werner Wolf, eine erste Einschätzung zum Gutachten des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwal-tung zum Thema "Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes" abgegeben. Es enthalte eine schonungslose Analyse und mutige Vorschläge. "Eine hochqualifizierte und effiziente amtliche Lebensmittelüberwachung ist für die Lebensmittelwirtschaft essentiell", erklärte Wolf. "Vor allem aber haben wir ein ausgeklügeltes System an eigenverantwortlichen Sicherungsmaßnahmen, das vielfach weit über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht. Dass es funktioniert, belegt das hohe Sicherheits- und Qualitätsniveau unserer Lebensmittel". Wenn nun Forderungen nach weitergehenden Verfeinerungen oder Verschärfungen gestellt würden, so müssen diese auch tatsächlich erforderlich und geeignet sein, zu weiteren Verbesserungen zu führen.
Die Lebensmittelwirtschaft unterstütze die Schaffung eines Nationalen Krisenstabes beim Bund unter Beteiligung der Bundesländer, der Bundesinstitute und ggf. unter Einbeziehung der europäischen Institutionen. Dieses Gremium müsse jedoch Entscheidungsbefugnis gegenüber allen an der Krisenbewältigung beteiligten Behörden haben. "Es muss vor allem auch für eine wissenschaftlich abgesicherte, einheitliche, widerspruchsfreie Krisenkommunikation zuständig sein", forderte Wolf. Auch die Sicherstellung der kontinuierlichen Einbindung der Wirtschaft bei einer Krise sei notwendig. Der Präsident stellte weiterhin klar: "Ebenso wie wir die Forderung des Berichtes nach einer angemessenen finanziellen, personellen und sächlichen Ausstattung der Überwachungsbehörden unterstützen, lehnen wir eine Gebührenerhebung für Regelkontrollen strikt ab. Amtliche Lebensmittelüberwachung ist zu allererst staatliche Daseinsvorsorge und muss daher aus Steuergeldern finanziert werden." Für wenig realistisch und damit für nicht lösungsorientiert hält Wolf die Forderung des Gutachtens nach einer deutlichen Verschiebung der Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Ländern. Eine ausführliche Stellungnahme zu dem Gutachten wird zurzeit von der Lebensmittelwirtschaft erarbeitet.

Mit Blick auf die von den Dachverbänden der Lebensmittelwirtschaft errichtete stufenübergreifende "Kommunikationsplattform Lebensmittel" gab der BLL-Präsident bekannt: "Die Konzeption steht, die Finanzierung ist gesichert". Aufgabe der Plattform soll die Kommunikation über die Herstellung und Vermarktung von Lebensmitteln sein. Sie soll erklären, was die Lebensmittelwirtschaft tut und welchen Nutzen sie und ihre Produkte für die Verbraucher haben. "Die Plattform soll das heutige, moderne Lebensmittelangebot transparenter machen. Sie wird den Dialog mit der Gesellschaft suchen," so Wolf.

Dr. Robert Kloos, Staatssekretär des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz stellte die Verbraucherpolitischen Herausforderungen in der Lebensmittelkette vor und bekannte: "Wir sind der festen Überzeugung, dass unsere Lebensmittel so hochwertig, gut und sicher sind wie noch nie sind." In Bezug auf das Gutachten erläuterte Kloos, dass zwei Faktoren für die Lebensmittelsicherheit von fundamentaler Bedeutung seien, zum einen die Eigenkontrollen der Unternehmen und zum anderen die Offenlegung dieser Kontrollen für die amtliche Lebensmittelüberwachung. Dadurch würden Synergien gewonnen. In die Beratungsprozesse zum Gutachten solle die Wirtschaft laut Kloos miteingebunden werden. Eine Verschiebung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern sieht auch der Staatssekretär als schwieriges Unterfangen an.
Weiterhin betonte Kloos Optimierungspotentiale zwischen Bund und Ländern in Bezug auf das Krisenmanagement, wobei er das effektive Arbeiten der EHEC-Task Force sowie den Start des Internetportals Lebensmittelwarnung positiv hervorhob. "Die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit und die Krisenbewältigung sind nur zusammen möglich!" stellte Kloos heraus und forderte den konstruktiven Dialog zwischen Bund, Ländern und Wirtschaft zum Nutzen für die Verbraucher und zum gegenseitigen Nutzen.

Der Stellvertretende Generaldirektor für Forschung und Innovation der Europäischen Kommission, Dr. Rudolf Strohmeier, stellte auf dem BLL-Neujahrsempfang "Horizont 2020", die neue Forschungsstrategie der EU vor, die alle bestehenden Fördermaßnahmen für Forschung und Innovation bündeln soll und bei der die europäische Ernährungswirtschaft eine Schlüsselrolle spielt: "Die europäische Lebensmittelwirtschaft ist eine treibende Kraft in unserer Wirtschaft. Sie spielt eine herausragende Rolle für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bevölkerung und hat eine große Verantwortung, auch für unseren Planeten", erklärte Strohmeier und forderte: "Ihr Sektor muss immerfort Innovationen hervorbringen". Dazu müsse die Lebensmittelwirtschaft flexibel auf wechselnde Lebensweisen und Verbraucherwünsche reagieren und dabei auch Gesundheits- und Umweltgesichtspunkte beachten." Zum Schluss seiner Rede stellte Strohmeier fest: "Ich bin überzeugt, dass eine innovative Ernährungswirtschaft eine aktive Rolle bei der Sicherung eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums für Europa spielen wird".


Quelle: Pressemitteilung des Bunds für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V., v. 13.01.2012

 

Werbefinanzierte Arzneimitteldatenbank verstößt nicht gegen § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG

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Das Angebot einer durch Werbung finanzierten und deswegen für Ärzte kostenlosen Datenbank, die diesen Informationen und Hinweise für die Verordnung von Arzneimitteln gemäß § 73 Abs. 8 SGB V gibt, stellt keine Werbegabe im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG, § 33 Abs. 2 der Berufsordnung für die bayerischen Ärzte dar. Dies hat der Bundesgerichtshof, BGH, mit Urteil vom 17. August 2011 – I ZR 13/10 - entschieden.

 

Nach Ansicht der Klägerin handelte die in diesem Rechtsstreit Beklagte mit dem Angebot ihrer kostenlosen Datenbank wettbewerbswidrig, weil das Angebot die Ärzte zu einem berufsordnungswidrigen Verhalten verlocke, eine nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) verbotene Zuwendung darstelle und die Ärzte unangemessen unsachlich beeinflusse sowie zu einer allgemeinen Marktbehinderung bzw. Marktstörung führe.

Dieser Ansicht hat sich der BGH nicht angeschlossen. Zwar sei es im Rahmen der Verkaufsförderung für Arzneimittel bei den zu ihrer Verschreibung oder Abgabe berechtigten Personen nach dem HWG grundsätzlich verboten, diesen eine Prämie oder finanzielle oder materielle Vorteile zu gewähren, anzubieten oder zu versprechen. Das deutsche Recht enthalte aber keine Bestimmung, die die Verwendung werbefinanzierter Arzneimitteldatenbanken verbiete. Vielmehr gehe die bestehende Regelung davon aus, dass auch werbefinanzierte Datenbanken als neutrale und objektive Informationsquelle in Betracht kämen. Zudem sei zu berücksichtigen, dass mit dem Verbot des Art. 94 Abs. 1 RL 2001/83/EG zwar Verkaufspraktiken verhindert werden sollten, die geeignet seien, bei den Angehörigen der Gesundheitsberufe ein wirtschaftliches Interesse an der Verschreibung oder Abgabe von Arzneimitteln zu wecken. Dies sei aber im zu entscheidenden Fall ungeachtet dessen nicht der Fall, dass diese Werbung produktbezogen sei. Auch berufsrechtlich sei die Datenbank nicht zu beanstanden.

 

 

Quelle: BGH, Urteil vom 17. August 2011 – I ZR 13/10 -

 

„Ihr Gehirn hat Hunger“ Unzulässige krankheitsbezogene Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel

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Die Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit den Behauptungen „Ihr Gehirn hat Hunger! Ist das der Schlüssel gegen Gedächtnisschwund, Demenz und Alzheimer? Es begann mit einer harmlosen Gedächtnislücke … ” ist krankheitsbezogen und verletzt damit § 12 Abs. 1 Nr. 1 LFGB.

Die Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit Werbebehauptungen, die suggerieren, dass durch dieses ein bereits eingetretener deutlicher Abfall der Gedächtnisleistung nicht nur gestoppt, sondern vollständig behoben werden, so dass das Gedächtnis wieder ein frisches und junges ist, verstößt gegen § 11 Abs. 1 Nr. 2 LFGB, da sie einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung ermangeln.



Quelle: KG Berlin, Urteil vom 19. 8. 2011 - 5 U 165/09

 


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Rechtsanwalt Guido Kröger ist Mitglied im Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V.

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