Anwaltssozietät Kröger & Tillmann GbR

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Herzlich Willkommen!

Die Anwaltssozietät Kröger & Tillmann heißt Sie Herzlich Willkommen

Wir sind seit 1993 als Rechtsanwälte tätig und haben im Jahr 1999 unsere eigene Kanzlei gegründet. Gemeinsam mit den weiteren Mitarbeitern der Anwaltssozietät Kröger & Tilllmann GbR betreut Sie ein eingespieltes und erfahrenesTeam. Wir sind bestrebt, Ihre Anliegen mit Sachverstand, Engagement, und Augenmaß zu vertreten.

Wir unterhalten Büros in Berlin, Brandenburg und Nordrhein Westfalen. Zum Leistungsumfang gehören die Betreuung von kleinen und mittelständischen Unternehmen im Bereich des Lebensmittel-, Pharma- und Kosmetikrecht sowie von Firmen und Privatpersonen in weiteren Rechtsgebieten.

Rechtsanwalt Guido Kröger betreut Sie in unseren Büros in Berlin-Charlottenburg und Hohen Neuendorf Rechtsanwalt Martin Tillmann betreut Sie in unseren Büros in Attendorn und Lennestadt.
Rechtsanwalt Guido Kröger betreut Sie in Berlin und Hohen Neuendorf Rechtsanwalt Martin Tillmann betreut Sie in Attendorn und Lennestadt.
 

Tätigkeitsschwerpunkte - überregional

Unsere überörtliche Sozietät hat sich auf das Pharmarecht, Lebensmittelrecht, Kosmetikarecht sowie Wettbewerbsrecht spezialisiert und ist auf diesen Gebieten bundesweit tätig.

Zu unseren Arbeitsgebieten gehören im Rahmen von Dauerberatungsverträgen oder von Einzelmandaten insbesondere verwaltungsrechtliche, meistens mit der Arzneimittelzulassung  oder der Überwachung des Arzneimittelverkehrs zusammenhängende Fragen. Eine wichtige Rolle spielen auch vielfältige Aufgaben der Vertragsgestaltung zwischen in diesem Umfeld tätigen Unternehmen.

Die Gesetzgebung insbesondere zu Zulassung, Herstellung, Kennzeichnung, Vertrieb und Produkthaftung befindet sich im nationalen und im europäischen Bereich in stetiger Entwicklung und ist eng verzahnt mit dem Lebensmittelrecht, dem Medizinprodukterecht sowie dem Kosmetikarecht. Für die Verkehrsfähigkeit von  Nahrungsergänzungsmitteln und diätetischen Lebensmittelnist deren richtige Abgrenzung zu den Arzneimitteln von entscheidender Bedeutung und erfordert interdisziplinäres und spezialgesetzliches Wissen. Wir  sind auch in wettbewerbsrechtliche Angelegenheiten, wie der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen nach dem Gesetz gegen den unlautern Wettbewerb (UWG) und Fragen des Heilmittelwerberechts (HWG) kompetent. Auch Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren werden gerichtlich und außergerichtlich betreut.
Sondervorschriften gelten für die Zulassung, Herstellung, Abgabe und Anwendung von Tierarzneimitteln, wobei die Grenzen zum Futtermittelrecht fließend sind.
Die angesprochenen Fragestellungen werden in enger Zusammenarbeit von jedem der beiden Partner bearbeitet.

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Tätigkeitsgebiete regional

Ungeachtet unserer Tätigkeitsschwerpunkte vertreten wir die Interessen unserer regionalen Mandantschaft selbstverständlich in vielen weiteren Rechtsfragen (Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht). Hierbei ist der persönliche Kontakt vor Ort zur Bildung einer soliden Vertrauensbasis und die Kenntnis lokaler Gegebenheiten für die Gesamtbeurteilung von Sachverhalten unerlässlich.

Als lokaler Ansprechpartner in Berlin sowie  in Oberhavel betreut Sie Herr Rechtsanwalt Guido Kröger mit Büros Charlottenburg und Bergfelde (Hohen Neuendorf).

Herr Rechtsanwalt Martin Tillmann betreut Sie in Westfalen in seinen Büros in Attendorn und Lennestadt.